Gerd Probst auf der Nahverkehrskonferenz in Erfurt
Im Rahmen der diesjährigen Nahverkehrskonferenz in Erfurt referierte Gerd Probst zu innovativen Tarifen im Regionalverkehr. Die ÖPNV-ExpertInnen gingen der Frage nach, wie das Hinterland des Schienenverkehrsnetzes besser mit den bestehenden Hauptknoten verknüpft werden kann. MDR aktuell interviewte im Nachgang zur Tagung Gerd Probst zu den Tagungsergebnissen.
P&C zum dritten Mal als „Beste Berater“ ausgezeichnet
Zum dritten Mal in Folge wurde Probst & Consorten Marketing-Beratung in einer Umfrage des Wirtschaftsmagazins «brand eins» und des Portals "Statista" als bester Unternehmensberater ausgezeichnet. Damit sind wir eines von nur 308 Unternehmen, die es auf die Bestenliste in 2019 geschafft haben.
Lernen Sie Probst & Consorten Marketing-Beratung als Arbeitgeber kennen!
Probst & Consorten Marketing-Beratung ist auf der Suche nach Verstärkung. Deshalb präsentiert sich das Unternehmen als Arbeitgeber auf der KontaktMesse Verkehr, die am Donnerstag, den 9. Mai 2019 im Gerhart-Potthoff-Bau der Technischen Universität Dresden stattfindet.
P&C beim Vortrag auf der 5. Fachkonferenz: "Smart and healthy transport in cities“ in Pilsen
Eine mit über 400 Teilnehmern nicht mehr kleine internationale Fachkonferenz fand am 9. und 10. April in Pilsen statt. Der Vortrag von Gerd Probst "Fare innovations to increase market share: Balancing revenues and attractiveness“ passte gut in die aktuelle Diskussion nicht nur in Tschechien: Wie soll die Branche mit populistischen Forderungen nach Tarifsenkungen umgehen?
Berlin und Brandenburg führen attraktives Jobticket ein
Es ist soweit. Zu Beginn des zweiten Quartals starten die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) mit dem Vertrieb der neuen Jobticket-Lösung. Probst & Consorten Marketing-Beratung erarbeitete in letzten Monaten gemeinsam mit dem VBB und den beteiligten Verkehrsunternehmen den Relaunch des Firmenangebots. Der neue Firmentarif verspricht Arbeitnehmern und Arbeitgebern massive Vorteile, nicht nur durch die Nutzung der seit 1. Januar 2019 gesetzlich erweiterten Steuervorteile.
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