Steuerfreie Jobtickets

07.12.2018

Bund beschließt Steuerfreiheit von jeglichen Arbeitgeberzuschüssen

Das ist zum Advent eine frohe Nachricht für alle Tarifeure und Vertriebsverantwortliche im deutschen Nahverkehr: Bundestag und Bundesrat haben in letzter Lesung der Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg und Hessen entsprochen und jegliche Zuschüsse von Arbeitgebern zu Jobtickets, die über den normalen Lohn hinaus gezahlt werden, steuer- und sozialabgabenfrei gestellt.

 Deutscher Bundestag (c) Axel Hartmann, 2018

 

„Das ist ein gutes Signal für die Branche!“, so Clemens Kahrs, Experte für die Versteuerung von Arbeitgeberleistungen im Nahverkehr bei Probst & Consorten Marketing-Beratung. „Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2018 am 1. Januar 2019 entfallen die für Verkehrsunternehmen und deren Kunden schwer nachzuvollziehenden Regelungen, die es auch bisher ermöglichen, Fahrtkostenzuschüsse der Arbeitgeber steuerfrei zu gestalten. Mit dem neuen Gesetz muss man fast nichts mehr beachten“, so Kahrs weiter. „Immer mehr moderne Jobticketkonditionen beanreizen die Zuzahlungen von Arbeitgebern mit Zusatzrabatten – es wurde Zeit, dass der Gesetzgeber dieses Engagement belohnt!

 

Dabei ist die neue Regelung im § 3 Absatz 15 EStG eigentlich doch nichts Neues: Bis Ende 2003 gab es bereits eine ähnliche Norm im Einkommensteuergesetz, die durch das damalige Koch-Steinbrück-Papier eliminiert wurde. Seinerzeit sollten so genannte Steuersubventionen abgebaut werden. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse waren damals ein verhältnismäßig kleiner Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Haushalte.

 

Umso wichtiger ist laut Clemens Kahrs nun, dass die Branche das Signal der Politik aufgreift und die steuerfreien Fahrkostenzuschüsse proaktiv vermarktet. „Wir wissen, dass sich so manch ein Tarifeur oder Außendienstler schwer mit dem Thema tut, da das deutsche Steuerrecht zu den komplexesten der Welt gehört.“

 

PuC Steuerseminar 2019

 

Um allen, die mit dem „Steuerfrei!“-Argument wuchern wollen, die richtigen Tipps & Tricks der Kommunikation an die Hand zu geben, bietet Probst & Consorten Marketing-Beratung am 12. April 2019 in Dresden ein Intensivseminar an.

 

Mit dabei wird Steuerberaterin Isabel Schneider sein, die die neue Rechtslage mit ihren wenigen Fußnoten erläutern und geduldig alle Fragen beantworten wird. Weiterer Teil des Intensivseminars wird sein, wie sich die Steuerfreiheit in die Argumentationskette im Rahmen von Kundengesprächen einflechten lässt. 

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